Wer wir sind
Was wir für Sie tun können
Wie Sie uns erreichen
Sachverständigenbüro Dipl. Ing. Klaus E. Schuler

Was wir für Sie tun können:

  • Beratung
    Meiner Beratung als Gutachter liegt der unparteiische und objektive Rat für die Bedürfnisse des Auftraggebers zu grunde und hat deshalb eine wesentlich größere Aussagekraft als die Beratung eines Interessenvertreters.
  • Begutachtung
    Gleicht einem Privatgutachten und wird in der Regel als mündliche Beratung durchgeführt.
  • Privatgutachten
    Dabei werde ich als Sachverständiger von einer Privatperson oder einer Firma beauftragt ein Gutachten zu erstellen, wobei ich verpflichtet bin vollkommene Unparteiigkeit zu gewährleisten.
  • Gerichtsgutachten
    Als Sachverständiger übernehme ich im Auftrag des Gerichtes, auf grund meiner besonderen Fach- und Sachkenntnis die Beurteilung von techn. Installationen und übermittle meine Erkenntnisse dem Richter, meist in Form eines schriftlichen Gutachtens.
  • Schiedsgutachten
    Zwischen den Parteien kann vereinbart werden, daß mein Sachverständigen-Gutachten die zwischen den Parteien strittigen Fragen mit verbindlicher Wirkung klärt.
  • Abnahme von techn. Installationen
    Die Abnahme der Leistung eines Installateurs ist ein äußerst wichtiger und gesetzlich weitreichender Abschnitt eines Auftrages. Der Bauherr ist dabei üblicherweise meist überfordert zu erkennen, ob die erbrachte Handwerksleistung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
  • Rechnungsprüfung
    Dem Bauherren fehlen häufig die Sachkenntnisse die Endabrechnung eines techn. Auftrages auf Vollzähligkeit, Produktgleichheit und Preisgestaltung zu prüfen. Hier stehe ich als Sachverständiger als unparteiischer Helfer zur Verfügung.
  • Hilfe bei techn. Fragen
    Bei Fragen der technischen Gestaltung und Ausführung einer Installation stehe ich als Sachverständiger sowohl dem Bauherren als auch dem Installateur zur Seite. Dies betrifft im besonderen auch die Frage nach der Wahl der zu verwendenden Einbaumaterialien.
  • Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a, BGB
    Hierbei handelt es sich um das ab 01.05.2000 gültige Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und hat zum Ziel die Abnahme einer Leistung erzwingen zu können, als Voraussetzung für die Fälligkeit der Werklohnforderung.
Dipl. Ing. Klaus E. Schuler
Sachverständigenbüro

Sachverständiger für die Gewerke
Heizung - Lüftung - Klima - Sanitär
Verantwortlicher Sachverständiger
für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen, Fachrichtung Lüftungstechnik der Bayrischen Ingenieurkammer- Bau
D-86633 Neuburg/Donau, Alemannenweg 5
D-80689 München, Rolf-Pinegger-Straße 24

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